Angebote:

 

Alle Inhalte sind als Vortrag, Kurs oder Schulung auch für Betreuungskräfte nach

 den Richtlinien des § 53c SGB XI möglich.

Neufassung vom 23.11.2016 : Die regelmäßige Fortbildung umfasst mindestens einmal jährlich eine zweitägige Fortbildungsmaßnahme,

in der das vermittelte Wissen aktualisiert wird und die eine Reflexion der beruflichen Praxis einschließt.( §4 Abs.4 Richtlinien nach § 53c SGB XI)

 

 Hier zu den aktuellen Richtlinien n. § 87 b SGB XI

 

Bei Fragen hierzu, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich!